SUSE(r) Linux Enterprise-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die folgenden
SUSE-Produkte:

SUSE Linux Enterprise Server 12 Service Pack 4
SUSE Linux Enterprise Server for SAP Applications 12 Service Pack 4
SUSE Linux High Availability Extension 12 Service Pack 4
SUSE Linux Enterprise HPC 12 Service Pack 4
SUSE Linux Enterprise Desktop 12 Service Pack 4
SUSE Linux Enterprise Workstation Extension 12 Service Pack 4
SUSE Linux Enterprise Live Patching 12 Service Pack 4
SUSE Linux Enterprise Software Development Kit 12 Service Pack 4

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. MIT DEM KAUF, DER
INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER
SOFTWARE (BZW. IHRER KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER
VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND
SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN
ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE
ERWORBEN HABEN, DARÜBER INFORMIEREN, UM DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET
ZU BEKOMMEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON
HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG
IM AUFTRAG DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine
rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder
Einzelperson) und SUSE LLC ("Lizenzgeber"). Die im Titel dieser
Vereinbarung bezeichneten Softwareprodukte, für die Sie Lizenzen erworben
haben, sämtliche Medien oder Reproduktionen (physisch oder virtuell) und
die Begleitdokumentation (kollektiv als "Software" bezeichnet) sind durch
die Urheberrechtsgesetze und -verträge der Vereinigten Staaten ("USA")
und anderer Länder geschützt und unterliegen den Bedingungen dieser
Vereinbarung. Sollten die Gesetze Ihres Hauptgeschäftssitzes erfordern,
dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der jeweiligen Landessprache
zu verfassen sind, so kann auf schriftliche Anforderung beim Lizenzgeber
eine Version in der jeweiligen Landessprache angefordert werden, die
für Ihren Erwerb der Lizenzen für die Software gilt. Jedes Add-on,
jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes
Modul, jeder Adapter und jede Support-Version, die Sie herunterladen
oder erhalten und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt
als Software und unterliegt dieser Vereinbarung. Falls es sich bei
der Software um eine Aktualisierung oder eine Support-Version handelt,
benötigen Sie eine gültige Lizenz für die Version und die Anzahl der
Software-Aktualisierungen oder Support-Versionen, um die Aktualisierung
oder Support-Version installieren und nutzen zu können.

LIZENZIERTE NUTZUNG

LIZENZEN. Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des
Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch
Urheberrechte und andere geltende Gesetze. Unter Einhaltung der
Bedingungen dieser Vereinbarungen gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine
zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweite
Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb
Ihres Unternehmens (wie nachstehend definiert).

"Unternehmen" bezeichnet eine juristische Einheit, unter Ausschluss
ihrer Tochtergesellschaften und angegliederten Unternehmen, die
steuerlich eigenständig sind oder eine separate juristische Einheit
bilden. Ein Beispiel für ein Unternehmen im Privatsektor ist eine GmbH,
eine Personengesellschaft oder eine Treuhandgesellschaft, ausgenommen
Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen des Unternehmens, die eine
separate Steuernummer oder Handelsregisternummer führen. Ein Beispiel
für ein Unternehmen im öffentlichen Sektor ist eine Regierungsbehörde
oder ein Amt.

DRITTANBIETER-SOFTWARE/OPEN SOURCE. Durch keine der hier aufgeführten
Bedingungen werden Ihre Rechte oder Verpflichtungen sowie die für Sie
zutreffenden Bedingungen, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open
Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten,
eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst. Andere Softwareprogramme,
die unter anderen Bestimmungen und/oder von Dritten (also nicht vom
Lizenzgeber) lizenziert werden, können in der Software selbst oder im
Lieferumfang der Software enthalten sein. Softwareprogramme mit einer
separaten Lizenzvereinbarung unterliegen den Regelungen dieser separaten
Lizenzvereinbarung.

ABONNEMENTSERVICES. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet,
Wartungs- und Support-Services für die Software zu leisten,
es sei denn, Sie entscheiden sich für ein Abonnementsangebot, in
dem Support-Services ausdrücklich enthalten sind. Der Lizenzgeber
verkauft Abonnementangebote für die Software, durch die Sie, auf der
Grundlage einer entsprechenden Gebühr und im Rahmen einer bestimmten
Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support und/oder die interne
Nutzung von Software-Updates haben ("Abonnementangebot"). Hierbei finden
die Bestimmungen und Bedingungen des Abonnementangebots Anwendung, die
unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf eingesehen
werden können.

ZEICHEN. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen,
ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen,
Markennamen oder Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen angegliederten
Unternehmen oder Lizenzgebern gewährt ("Marken"). Diese Vereinbarung
berechtigt Sie nicht dazu, die Software oder ihre Komponenten mit den
Marken des Lizenzgebers zu vertreiben, unabhängig davon, ob die Kopie
modifiziert wurde. Sie sind nur dann zur kommerziellen Redistribution der
Programme berechtigt, wenn (a) der Lizenzgeber Ihnen in einer separaten
schriftlichen Vereinbarung das Recht zu einer solchen kommerziellen
Redistribution gewährt hat oder (b) Sie die Kennzeichnungen an
sämtlichen Stellen entfernen und ersetzen.

EINSCHRÄNKUNGEN

Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten
sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch
Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an
der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien,
Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der
einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der
Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich
gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung
lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet
und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im weiter oben
stehenden Abschnitt "Drittanbieter-Software/Open Source" ist es Ihnen
nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright,
Handelsgeheimnis oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder
Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation
zu entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich
zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke
davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder
zu disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten,
zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu
überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer
Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige
schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4)
die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung
bzw. Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung
des Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.

Outsourcing-Anforderungen. Ihre Lizenz zur Nutzung der Software darf
durch einen Dritten, der in Ihrem Namen handelt, gemäß den Bestimmungen
dieser Vereinbarung genutzt werden, beispielsweise ein externer Cloud-
oder Outsourcing-Anbieter, der die Software für Sie verwaltet oder hostet
(im Remote-Verfahren oder virtuell), dies unter der Maßgabe der folgenden
Punkte: (1) Sie sind weiterhin verpflichtet, alle Ihre Verpflichtungen aus
dieser Vereinbarung zu erfüllen und eine durchsetzbare Vereinbarung mit
dem Dritten einzugehen, deren Bestimmungen die Rechte des Lizenzgebers an
der Software schützen, wobei diese Bestimmungen nicht weniger restriktiv
sein dürfen als die Bestimmungen dieser Vereinbarung, beispielsweise der
nachfolgende Abschnitt "Überprüfung"; (2) Sie untersagen dem Dritten
die Nutzung der Software für andere Zwecke, die nicht ausschließlich
zu Ihren eigenen Gunsten gehen; (3) Sie allein sind dem Lizenzgeber
gegenüber für jegliche Verstöße des Dritten gegen diese Vereinbarung
verantwortlich; und (4) Sie haben ein Abonnement abgeschlossen, das alle
Installationen und Bereitstellungen der Software durch den Dritten in
Ihrem Namen abdeckt, und Sie verlängern dieses Abonnement entsprechend.

Appliance-Lizenz. Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom
Lizenzgeber oder von einem Drittanbieter, Hardware, Software oder eine
andere Appliance erhalten haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu,
die Software ausschließlich zum Ausführen der Appliance zu verwenden
und nicht als allgemeines Betriebssystem.

EIGENTÜMERSCHAFT

Durch die Lizenz werden Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software
übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen
alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der
Software und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch
für Anpassungen oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht
verkauft; Sie erhalten lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung
der Software. Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige
Eigentumsrechte auf bzw. an den Inhalten, auf die mithilfe der Software
zugegriffen wird, sind das Eigentum des jeweiligen Inhaltsanbieters
und sind gegebenenfalls durch entsprechende Urheberrechte oder andere
Gesetze geschützt. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an
derartigen Inhalten.

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf der die Software
bei normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen
ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. DIE
OBEN GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN
RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ABGESEHEN VON DER OBIGEN
GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE
GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.

Services. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen
Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten
Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen
Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei
jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber
lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass
sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu
erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt
haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären
sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und
Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DIE VERTEILUNG
MIT ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, FÜR DIE
STÖRUNGSSICHERER BETRIEB ERFORDERLICH IST, ENTWICKELT, HERGESTELLT
ODER KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNENERGIEANLAGEN,
FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN
GERÄTEN ODER WAFFENSYSTEMEN ODER ANDERE VERWENDUNGSZWECKE, BEI DENEN
SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN
PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNEN.

Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte. In der Software oder
im Lieferumfang können weitere Hardware oder Softwareprogramme
bzw. Services, die von anderen Unternehmen als dem Lizenzgeber lizenziert
oder verkauft werden, enthalten sein. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT
KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER
ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT WERDEN. PRODUKTE BZW. SERVICES
DIESER ART WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN ETWAIGER
GARANTIESERVICE FÜR PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD
VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG
GESTELLT.

SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER
SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER
GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER
NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN,
DIE SICH AUS DER VERHANDLUNG, LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH
ERGEBEN. DER LIZENZGEBER LEISTET KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN,
DIE NICHT IN DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER
LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE DIENSTE
IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN
KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE BZW. DIENSTE FREI VON
UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG
UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE
DAR. Manche Rechtsprechungen lassen bestimmte Haftungsausschlüsse
und Haftungseinschränkungen nicht zu, sodass Teile der oben genannten
Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht relevant sind. Diese
eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; abhängig
von Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise weitere
Rechte.

EINSCHRÄNKUNG DER HAFTBARKEIT

Folgeschäden. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN
LIZENZGEBER, EINES SEINER TOCHTERUNTERNEHMEN ODER EINER SEINER
MITARBEITER SIND IN IRGENDEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE
ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN,
WIRTSCHAFTLICHEM SCHADEN ODER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG
DAVON, OB DIESE DURCH VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT,
GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON
GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG ENTSTANDEN SIND,
EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER
DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Unmittelbare Schäden. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE
SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH
IN WIEDERHOLTEN FÄLLEN) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN
WERT DES FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE
FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES (ODER 50 US-DOLLAR, FALLS SIE DIE
SOFTWARE KOSTENFREI ERHALTEN HABEN). Die oben genannten Ausschlüsse
und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf Tod oder
Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des Lizenzgebers
oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht
wurden. In den Rechtssystemen, die keinen Ausschluss bzw. keine
Einschränkung von Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich
Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von implizierten Bedingungen in
Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den stillen Besitz beliebiger Software,
die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben wurde, bzw. bei arglistiger
Täuschung wird die Haftung des Lizenzgebers im maximal zulässigen
Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt bzw. ausgeschlossen.



ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie die
Software rechtmäßig erwerben, und wird automatisch aufgehoben, wenn
Sie gegen eine der Bestimmungen verstoßen.

Revisionen. Der Lizenzgeber oder ein Revisor (nachfolgend definiert)
ist berechtigt, die Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung
und der Lizenzeinhaltungssatzung von Micro Focus unter
http://supportline.microfocus.com/licensing/licVerification.aspx durch
Sie zu überprüfen. Sie stimmen Folgendem zu: A.      Dokumentation. Sie
dokumentieren Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung gemäß der anwendbaren
Lizenzmetrik und den Abonnementbestimmungen und -bedingungen unter
https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf für die
Software ausreichend, unter anderem anhand von Seriennummern,
Lizenzschlüsseln, Protokollen, Ort, Modell (einschließlich
Menge und Prozessortyp) und Seriennummern aller Maschinen, auf
denen die Software installiert ist bzw. über die auf die Software
zugegriffen werden kann, Namen (einschließlich der juristischen
Person) und Anzahl der Benutzer, die auf die Software zugreifen oder
zugriffsberechtigt sind, Metriken, Berichten, Kopien der Software (nach
Produkt und Version) und Netzwerkarchitekturdiagrammen, die für Ihre
Lizenzierung und Bereitstellung der Software und zugehörige Support-
und Wartungsleistungen relevant sind, und legen diese Dokumentation auf
Aufforderung des Lizenzgebers vor.  B.      Fragebogen. Sie reichen dem
Lizenzgeber (oder seinem benannten unabhängigen Prüfer, nachfolgend
"Prüfer") auf dessen Anfrage innerhalb von sieben (7) Tagen einen
vom Lizenzgeber oder Prüfer bereitgestellten ausgefüllten Fragebogen
ein, dem eine schriftliche und durch einen Direktor Ihrer Organisation
unterzeichnete Bescheinigung beigefügt ist, die die Richtigkeit der
gemachten Angaben bestätigt.  C.      Zugang. Sie gewähren Vertretern
des Lizenzgebers bzw. Prüfers während Ihrer normalen Geschäftszeiten
jede nötige Unterstützung und Zugang zu Unterlagen und Computern,
um die Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen auf Einhaltung der
anwendbaren Vereinbarung zu ermöglichen, und kooperieren bei solchen
Prüfungen uneingeschränkt.  D.      Nichterfüllung. Für den Fall, dass
Sie über eine nicht lizenzierte Installation oder Nutzung der Software
oder einen nicht lizenzierten Zugang zur lizenzierten Software verfügen
oder verfügten oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen
haben ("Nichteinhaltung"), müssen Sie unbeschadet sonstiger Rechte und
Abhilfen des Lizenzgebers (auch Unterlassungsanspruch) zur Behebung der
Nichteinhaltung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung dieser
Nichteinhaltung an Sie ausreichende Lizenzen und/oder Abonnements und die
zugehörigen Support- und Wartungsleistungen durch Zahlung der jeweils
(zum Datum des zusätzlichen Kaufs) aktuellen Listenpreise für die
Lizenzen und die Gebühren für 12 Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen
(zum Satz von 1,5 % pro Monat bzw. zum gesetzlich maximal zulässigen
Satz, sofern dieser Satz unter 1,5 % liegt) seit dem Eintreten der
Nichteinhaltung bis zur Zahlung der genannten Gebühren erwerben, wobei
die Zinsen auch dann zahlbar sind, wenn zum Zeitpunkt des Eintretens
der Nichteinhaltung keine Rechnung ausgestellt wurde. Führt Ihre
Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den Lizenzgebühren von 5 % oder
mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu den geschuldeten Summen
zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung erstatten.

Übertragung. Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen,
die Sie für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die
vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder
abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen
sind null und nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und
die Abtretung dieser Vereinbarung können unter CRC@suse.com beantragt
werden.

Gesetze. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht
der Vereinigten Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht
auf dessen Auswahl von Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren,
Klagen oder Rechtssachen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich von einem zuständigen
Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Utah entschieden. Sollte eine
Partei ein Rechtsverfahren in Bezug auf die Vereinbarung einleiten,
so hat die obsiegende Partei Anrecht auf Erstattung angemessener
Anwaltsgebühren. Sollte jedoch das Land Ihres Hauptgeschäftssitzes
ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind ausschließlich die Gerichte
in Irland für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung
zuständig; und (2) sofern die Gesetze eines solchen Landes mit Ihrem
Hauptgeschäftssitz für solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die
Gesetze dieses Landes Anwendung. Die Anwendung der Vertragskonventionen
der Vereinten Nationen für den internationalen Verkauf von Gütern wird
ausdrücklich ausgeschlossen.

Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen
anderen Kaufbelegen bzw. anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem
Lizenzgeber, enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen
Ihnen und dem Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem
befugten Vertreter des Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung
ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR,
FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, VERKAUFSPERSONAL ODER
MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER
ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN
ODER DIESE ERGÄNZEN.

Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur
mittels eines von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu
bindenden Partei unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben
werden. Die Aufhebung eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf
jedweden Vertragsbruch oder Durchführungsfehler zurückzuführen ist,
kann nicht als Ungültigkeitserklärung für zukünftige Rechte unter
dieser Vereinbarung betrachtet werden.

Abtrennbarkeit. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder
nicht anwendbar, so wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt,
beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die Ungültigkeit
oder Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die übrigen
Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben unberührt.

Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder
Technologie des Lizenzgebers den US Export Administration Regulations
(EAR) unterliegen, und Sie erklären sich mit deren Einhaltung
einverstanden. Sie unterlassen es, die Produkte des Lizenzgebers direkt
oder indirekt folgendermaßen zu exportieren bzw. zu reexportieren: (1)
in Länder, die den US-Exportbeschränkungen unterliegen; (2) für jeden
Endbenutzer, bei dem Ihnen bekannt ist oder Sie den begründeten Verdacht
haben, dass er die Produkte des Lizenzgebers für die Konstruktion,
Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen
Waffen, Raketensystemen, Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder
unbemannten Luftfahrzeugsystemen einsetzt, es sei denn, dies wurde
durch die zuständige Behörde per Verordnung oder im Rahmen einer
speziellen Lizenz autorisiert; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die
Teilnahme an US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung
untersagt wurde. Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden,
stimmen Sie den vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und
garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden,
unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder ein Einwohner
oder Staatsbürger eines solchen Landes sind und dass Sie nicht auf
einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die Einhaltung lokaler
Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, die sich möglicherweise
auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der Produkte des
Lizenzgebers auswirken. Lesen Sie die Website des Amts für Industrie
und Sicherheit unter www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte exportieren,
die den EAR unterliegen. Weitere Informationen zum Export von Software,
einschließlich der gültigen Exportkontroll-Klassifizierungsnummer
(ECCN) und damit verbundener Lizenzausnahmen (sofern zutreffend),
sind unter www.suse.com/company/legal/ zu finden. Auf Anforderung kann
die Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers Informationen bezüglich
geltender Exportbeschränkungen für die Produkte des Lizenzgebers
bereitstellen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis, die
erforderlichen Exportgenehmigungen einzuholen.

Von der US-Regierung eingeschränkte Rechte. Die Nutzung,
Vervielfältigung und Offenlegung der Liefergegenstände durch
die US-Regierung unterliegen den Beschränkungen in FAR 52.227-14
(Dez. 2007) Alternate III (Dez. 2007), FAR 52.227-19 (Dez. 2007) oder
DFARS 252.227-7013(b)(3) (Nov. 1995) bzw. den zutreffenden nachfolgenden
Bestimmungen.

:Version:2018-11-01:001:



